Wussten Sie schon, dass Sie - unabhaengig von der Anzahl Ihrer Mitarbeiter, gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Schutzmaßnahmen für den sicheren Betrieb, der in Ihrem Unternehmen betriebenen elektrischen Geraete und Betriebsmitel sicherzustellen und diese regelmaeßig wiederkehrend pruefen zu lassen ?
Wir bieten Ihnen: die Prüfung nach BGV A3, inklusive Pruefprotokoll und Pruefplakette
Eine kurze Rückmeldung per Mail an info@gmd.de.com genügt.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Ortsveraenderliche elektrische Betriebsmittel muessen lt. BGV A3 jaehrlich geprüft werden. Über weitere Prueffristen erhalten Sie unten Auskunft.
Die Pruefungen der Betriebsmittel gem. DIN VDE 0701-0702 und BGV A3 muessen von speziell ausgebildetem Personal durchgefuehrt werden, das einer staendigen Weiterbildung unterliegt. Weiterhin duerfen fuer diese Pruefungen nur zugelassene, gepruefte und kalibrierte Messgeraete zum Einsatz kommen.
Ausserdem schreibt die Pruefung nach BGV A3 eine Funktionspruefung, bzw. eine Pruefung der sicherheitsrelevanten Elemente vor. Dieses kann nur eine Elektrofachkraft mit einer Geraete-Ausbildung leisten.
Fuer den Versicherungsschutz bei Ihrem Schadensversicherer ist der einwandfreie Zustand Ihrer elektrischen Geraete und Betriebsmittel entscheidend.
Weitere Prüffristen:
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